Zeugenbegleitung
ZeugIn im Strafverfahren zu sein, kann viele Fragen, Unsicherheiten und Ängste hervorrufen. Die bevorstehende Hauptverhandlung und eine Aussage vor Gericht empfinden Betroffene oft als starke Belastung. Hier kann eine Zeugenbegleitung eine unterstützende Hilfestellung ermöglichen.
Wir bieten durch sozialpädagogische Fachkräfte und geschulte ehrenamtliche MitarbeiterInnen ein kostenloses Angebot der Zeugenbegleitung an. Dieses Angebot richtet sich an alle ZeugInnen mit Unterstützungsbedarf im Strafverfahren, insbesondere bei der Hauptverhandlung. Sollten Sie also von einer Straftat betroffen sein oder eine Zeugenladung eines Strafgerichts bekommen haben, können Sie sich gerne vertrauensvoll an uns wenden. Auch wenn Sie lediglich Informationen zum Ablauf eines Strafverfahrens oder einer Zeugenvernehmung benötigen, dürfen Sie sich gerne telefonisch melden.
Ansprechpartner Zeugenbegleitung:
Katharina Gay
07121 / 137 04 13
Sie können uns auch gerne per E-Mail kontaktieren:
info@bewaehrungshilfeverein-tuebingen.de
Ehrenamtliches Engagement:
Es gibt die Möglichkeit der ehrenamtlichen Zeugenbegleitung. Diese findet in den Landkreisen Tübingen, Reutlingen und Calw statt. Sie durchlaufen eine Einführungsschulung in die Zeugenbegleitung und werden durch unsere hauptamtlichen MitarbeiterInnen angeleitet und unterstützt. Es findet in diesem Rahmen ein regelmäßiger Austausch statt. Sollten wir Ihr Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit in der Zeugenbegleitung geweckt haben, dürfen Sie sich gerne an uns wenden.
Psychosoziale Prozessbegleitung
Bei der Psychosozialen Prozessbegleitung kann eine Begleitung bereits mit der Anzeige bei der Polizei beginnen und bis zum rechtskräftigen Urteil andauern. Wir betreuen geschädigte ZeugInnen vor, während und nach einer Hauptverhandlung. Betroffene können zu allen Vernehmungssituationen im Strafverfahren begleitet werden. Wir bieten eine intensive Unterstützung im Strafverfahren, die sich ganz nach den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen richtet. Erfahrungsgemäß ist eine frühe Kontaktaufnahme sehr hilfreich.
Die Psychosoziale Prozessbegleitung ist für die geschädigten ZeugInnen kostenlos und ein Gespräch über den Inhalt der Aussage findet nicht statt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Der Anspruch und die Grundsätze der Psychosozialen Prozessbegleitung sind im § 406g StPO, sowie im PsychPbG geregelt.
Unser Angebot umfasst den Landgerichtsbezirk Tübingen und somit die Landkreise Tübingen, Reutlingen und Calw. Wir begleiten an das Landgericht Tübingen sowie die Amtsgerichte Tübingen, Reutlingen, Bad Urach, Münsingen, Rottenburg, Nagold und Calw.
Wer kann unterstützt und begleitet werden?
Geschädigte nach schweren Gewalt- und/oder Sexualstraftaten:
- Kinder und Jugendliche, sowie ihre Bezugspersonen
-
Erwachsene mit besonderer Schutzbedürftigkeit, wie bspw.:
- mit Behinderungen oder psychischer Beeinträchtigung
- mit schweren Tatfolgen
- Migrationshintergrund
… - Angehörige bei Tötungsdelikten
Wie unterstützt die Psychosoziale Prozessbegleitung konkret?
Im Ermittlungsverfahren / Vor der Hauptverhandlung:
- Informationen zum Ablauf eines Strafverfahrens und des Ermittlungsverfahrens
- Informationen über die Rolle als ZeugIn und der Zeugenvernehmung
- Information über Opferschutzmöglichkeiten
- Bei Bedarf Unterstützung bei der Vermittlung in psychosoziale Beratungs- und Stabilisierungsangebote
- Begleitung zu Vernehmungen im Ermittlungsverfahren (polizeiliche Vernehmungen, richterliche (Video-)Vernehmungen, …)
- Umgang mit Ängsten und Belastungen
- Aufklärung über die Möglichkeit der Nebenklage und bei Bedarf Vermittlung an spezialisierte AnwältInnen
- Besichtigung eines Gerichtssaals oder einer Gerichtsverhandlung
Im Hauptverfahren / Bei der Gerichtsverhandlung:
- Begleitung zur Vernehmung / Sitzplatz neben dem/der ZeugIn
- Überbrückung der Wartezeiten
- Organisation eines Warteraums
- Vermeidung der Begegnung mit der/den angeklagten Person/en oder Presse
Nach der Hauptverhandlung:
- Nachbereitung
- Nachbesprechung
- Information und Erläuterung des Verfahrensausgangs
- Bei Bedarf Vermittlung an weiterführende Hilfsangebote
- Informationen und Hilfe bei der Zeugenentschädigung
- Bei Bedarf weitere Begleitung in die nächsthöhere Instanz im Rechtsmittelverfahren
Ansprechpartner Psychosoziale Prozessbegleitung:
Katharina Gay
07121 / 137 04 13
Christina Auer
07121 / 139 10 02
Sie können uns auch gerne per E-Mail kontaktieren:
info@bewaehrungshilfeverein-tuebingen.de
Weitere Informationen
- Flyer: Zeugenbegleitung / Psychosoziale Prozessbegleitung
-
www.zeugeninfo.de
(Online Plattform mit Informationen rund ums Strafverfahren für betroffene ZeugInnen, Angehörige und Fachkräfte) -
www.bpp-bundesverband.de
(Homepage des Bundesverband Psychsoziale Prozessbegleitung ) - Social-Media: Instagram-Kanal
Allgemeine Informationen
Eine besondere Form der Unterstützung im Strafverfahren für Geschädigte kann die tiergestützte Intervention durch Vernehmungsbegleithündin „LEIA“ sein. Die Labradorhündin und ihre Hundeführerin Frau Katharina Gay sind ein ausgebildetes Therapiebegleithunde-Team. „LEIA“ kann die Betreuung von ZeugInnen, durch die menschliche Begleitperson, bei Vernehmungssituationen zusätzlich ergänzen.
Eine solche tierische Begleitung ist insbesondere dann möglich, wenn…
- kindliche oder jugendliche ZeugInnen begleitet werden
- Menschen mit einer geistigen Behinderung begleitet werden
Bitte beachten Sie: Es besteht kein Anspruch auf die Begleitung durch unsere Vernehmungsbegleithündin! In jedem Verfahren ist mit den im Strafprozess Verfahrensbeteiligten zu klären, ob die hundegestützte Intervention gestattet wird und somit zum Einsatz kommen kann.
Ansprechpartner tiergestützte Intervention:
Katharina Gay
07121 / 137 04 13
Sie können uns auch gerne per E-Mail kontaktieren:
info@bewaehrungshilfeverein-tuebingen.de